hintergründe zum energieeffizienten bauen

 

Das BMVI schreibt auf seiner Homepage: "Die Energieeinsparverordnung EnEV ist ein wichtiger Baustein der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Sie stellt in erster Linie Anforderungen an den Primärenergiebedarf. Hierbei wird der bauliche Wärmeschutz der Gebäudehülle ebenso berücksichtigt wie die Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung).

 

Für den Bauherrn bedeutet dies, dass er alle Anforderungen und Auflagen, die in der EnEV formuliert werden, einhalten und nachweisen muß. Dabei verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen immer wieder, so dass der Anspruch an Planung, Ausführung und Dokumentation immer weiter steigt. Im Mai 2014 ist die vorerst letzte Fassung der EnEV in Kraft getreten.

 

Die EnEV bezieht sich dabei nicht nur auf Neubauten sondern regelt auch Mindestanforderungen bei der Sanierung von Altbauten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Fördergelder nur in Zusammenarbeit mit einer quaifizierten Energieberatung beantragt werden können.

 

Auch für sog. Nichtwohngebäude (Gewerbebauten etc.) ist ein Nachweis nach EnEV verpflichtend. Die Berechnungsmethoden für "Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau" unterscheiden sich deutlich vom Wohnungsbau und sind in der DIN 18599 geregelt.

marlies wiesmath
dipl. ing. univ.

freie architektin

energieberaterin


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